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AGB

AGB - Scheinwerfer Repair GbR 
Lintorfer Straße 3, 40472 Düsseldorf 

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Scheinwerfer-Repair GbR, insbesondere für:

Reparatur und Instandsetzung von Fahrzeugscheinwerfern

Optische Aufbereitung

Austausch von Streuscheiben (PC-Ersatzscheiben, nicht original)

Abdichtung und Dichtigkeitsprüfung

Reparatur/Austausch von Tagfahrlicht-, LED- und Beleuchtungsmodulen

Umbauten und optische Modifikationen

Versanddienstleistungen


Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Leistungsumfang und Tätigkeitsabgrenzung

1. Die Scheinwerfer-Repair GbR arbeitet ausschließlich am Scheinwerfer, dessen Gehäuse, Streuscheibe und interner Komponenten.
Es werden keinerlei Arbeiten an sicherheitsrelevanten oder fahrzeugtechnischen Teilen ausgeführt.

Der Ein und Ausbau der Scheinwerfer am Fahrzeug ist nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen ( ein und Ausbau möglich bei unseren Partnerwerkstätten)


2. Die Leistungen stellen keinen Kfz-Werkstattbetrieb dar und unterliegen keiner Meisterpflicht.


3. Die Reparaturen dienen ausschließlich der Wiederherstellung, Aufbereitung oder Abdichtung des Scheinwerfers.
Eine allgemeine Instandsetzung des Fahrzeugs wird nicht vorgenommen.

§ 3 Zustand der angelieferten Scheinwerfer

Der Kunde bestätigt, dass die angelieferten Scheinwerfer bereits:

Vorschäden

Feuchtigkeit

Materialermüdung

Funktionsstörungen 

aufweisen können.

für Schäden, die auf bereits bestehende Vorschäden zurückzuführen sind, übernimmt die Scheinwerfer Repar GbR keine Haftung. 

§ 4 Reparaturdurchführung

Die Reparatur erfolgt nach bestem technischen Wissen und handwerklicher Sorgfalt.

Da es sich bei vielen Scheinwerfern um ältere Bauteile handelt, können beim Öffnen oder Bearbeiten materialbedingte Schäden auftreten, insbesondere : 

Bruch von Kunststoffteilen ( Gehäuse ) 

Beschädigung von Halterungen 

Materialermüdung 

Solche materialbedingten Schäden werden am ende retuschiert dass sie nicht direkt ins Auge fallen, und stellen kein Reklamationsgrund dar.

§ 5 Abdichtungsarbeiten 

Bei Abdichtungsarbeiten wird der Scheinwerfer in der Regel nicht geöffnet.

Es wird ausschließlich die undichte Stelle lokalisiert und neu abgedichtet. 

Wasserläufer oder Feuchtigkeitsrückstände im Inneren des Scheinwerfers können sichtbar bleiben und stellen keinen Reklamationsgrund dar. 

§ 6 Physikalisch bedingte Nebelbildung 

Leichte Nebelbildung oder Beschlagen im Scheinwerfer kann durch Temperaturunterschiede sowie Luftfeuchtigkeit entstehen.

Dieser Effekt ist ein physikalisch normaler Vorgang und tritt auch bei serienmäßigen Scheinwerfer auf.

Eine leichte Nebelbildung stellt keinen Reklamationsgrund dar. 

§ 7 Materialien & Ersatzteile

1. Die verwendeten Streuscheiben sind PC-Ersatzscheiben (Nicht-Originalteile).
Einige Modelle haben eine E-Kennzeichnung, andere nicht.
Der Kunde akzeptiert diesen Unterschied.
2. Aufgrund von Alter, UV-Belastung oder Verformung des Gehäuses kann es beim Entfernen der alten Scheibe zu Schäden kommen (Risse, Abplatzungen).
Dies stellt keinen Fehler unserer Arbeit dar.

§ 8 Elektronik, Module & Feuchtigkeit

1. Bei feuchten oder nassen Scheinwerfern kann die Elektronik bereits vorgeschädigt sein.
Das Trocknen des Scheinwerfers kann dazu führen, dass Module nicht mehr funktionieren, weil:

Kurzschlüsse durch Feuchtigkeit bereits vorher entstanden waren

Korrosion auf Leiterbahnen besteht

Kontaktfehler vorhanden sind
Dies stellt keinen Mangel der Reparatur dar.

§ 9 Optische Unterschiede 

Durch Alterung des gegenüberliegenden Scheinwerfers können optische Unterschiede entstehen, insbesondere:

Farbabweichungen 

Unterschiedliche Lichtbrechung

Unterschiedliche Transparenz 

Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar. 

§ 10 Garantie

1. Garantie auf Dichtigkeit wird ausschließlich bei einem Streuscheibenwechsel gewährt.
Die Garantiedauer beträgt 12 Monate.
2. Bei reiner Abdichtung wird nur die abgedichtete Stelle garantiert.
Wird der Scheinwerfer später an einer anderen Stelle undicht, ist dies kein Garantiefall.
3. Elektronische Komponenten (TFL, LED, Module, Steuergeräte) sind von der Garantie ausgenommen.

§ 11 Haftung

1. Wir haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
2. Eine Haftung ist ausgeschlossen für:

Folgeschäden

Nutzungsausfall

indirekte Schäden

Elektronikfehler durch vorherige Feuchtigkeit

Verzug oder Risse durch Alterung am Gehäuse

§ 12 Versand / Einsendung

1. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden.
2. Transportschäden müssen sofort beim Zusteller gemeldet werden.

§ 13 Preise & Zahlung

1. Alle Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
2. Keine Ausweisung von Umsatzsteuer.
3. Zahlung per Barzahlung oder Überweisung.

§ 14 Preisgestaltung 

Der Preis richtet sich nach:

Arbeitsaufwand

Zustand des Scheinwerfers

benötigten Ersatzteilen 

Sollten während der Reparatur zusätzliche Schäden festgestellt werden, kann sich der Preis entsprechend anpassen. 

 Der Kunde wird darüber informiert. 

§ 15 Widerruf

Bei individuell ausgeführten Reparaturen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, sobald mit der Arbeit begonnen wurde.

§ 16 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Düsseldorf.

§ 17 Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

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